Verhaltenskodex

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Verhaltenskodex der Metallbearbeitung Gerhard Maier

Die Firma Metallbearbeitung Gerhard Maier mit Sitz in Pfaffenhofen / Ilm, Deutschland bekennt sich zu einer ökologisch und sozial verantwortlichen Unternehmensführung. Auch von unseren Mitarbeitern erwarten wir, dass sie die Prinzipien ökologischen, sozialen und ethischen Verhaltens beachten und in die Unternehmenskultur integrieren. Darüber hinaus sind wir bestrebt, unser unternehmerisches Handeln sowie unsere Produkte und Dienstleistungen im Hinblick auf Nachhaltigkeit kontinuierlich zu optimieren und fordern unsere Lieferanten auf, hierzu mit einem ganzheitlichen Ansatz beizutragen. Für die zukünftige Zusammenarbeit sind die Vertragspartner aufgefordert, die Anwendung der nachfolgenden Regelungen für einen gemeinsamen Verhaltenskodex einzuhalten. Diese Vereinbarung ist Grundlage für alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen. Alle Lieferanten werden zudem aufgefordert, auch ihre Unterlieferanten vertraglich zur Einhaltung der in diesem Dokument aufgeführten Normen und Vorschriften zu verpflichten.. Der Verhaltenskodex basiert auf nationalen Gesetzen und internationalen Vorschriften und Vereinbarungen. Wir erwarten ausdrücklich von unseren Lieferanten, dass sie alle relevanten Gesetze und Vorschriften sowie die Anforderungen von Normen einhalten.
 
Anforderungen an Lieferanten:

1. Soziale Verantwortung

Ausschluss von Zwangsarbeit: Es darf keine Zwangsarbeit, Sklavenarbeit oder ähnliche Arbeit eingesetzt werden. Alle Arbeiten müssen freiwillig sein und die Arbeitnehmer müssen ihre Arbeit oder Beschäftigung jederzeit beenden können. Darüber hinaus darf es keine inakzeptable Behandlung von Arbeitnehmern wie psychische Not, sexuelle oder persönliche Belästigung geben.
 

  • Verbot von Kinderarbeit:
Kinderarbeit darf in keiner Phase der Produktion eingesetzt werden. Lieferanten werden aufgefordert, sich an die Empfehlung der ILO-Konventionen zum Mindestalter für die Beschäftigung von Kindern zu halten. Dementsprechend sollte das Alter nicht unter dem Alter liegen, in dem die Schulpflicht endet und in jedem Fall nicht unter 15 Jahren liegen.
 
  • Faire Vergütung:
Die an die Arbeitnehmer gezahlte Vergütung muss allen geltenden Vergütungsgesetzen entsprechen, einschließlich beispielsweise der Gesetze zu Mindestlöhnen oder Überstunden. Reicht der gesetzliche Mindestlohn nicht aus, um den Lebensunterhalt zu decken, ist der Geschäftspartner verpflichtet, einen Beitrag zur Deckung des Grundbedarfs zu zahlen. Lohnabzüge als Strafmaßnahmen sind nicht zulässig. Auf welcher Grundlage die Mitarbeiter bezahlt werden, wird den Mitarbeitern laufend in einer Lohnabrechnung bekannt gegeben.
 
  • Faire Arbeitszeiten:
Die Arbeitszeiten müssen den geltenden Gesetzen oder Branchenstandards entsprechen. Überstunden sind nur zulässig, wenn sie auf freiwilliger Basis geleistet werden, während den Mitarbeitern nach sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen mindestens ein freier Tag gewährt werden muss.
 
  • Vereinigungsfreiheit:
Der Lieferant respektiert das Recht der Arbeitnehmer auf Vereinigungsfreiheit, auf Gewerk-schaftsbeitritt, Berufung auf Arbeitnehmervertreter oder auf Mitgliedschaft in Betriebsräten gemäß den örtlichen Gesetzen. Arbeitnehmer müssen in der Lage sein, offen mit dem Management zu kommunizieren, ohne Repressalien oder Belästigung befürchten zu müssen.
 
  • Diskriminierungsverbot:
Diskriminierung von Mitarbeitern in jeglicher Form ist nicht gestattet. Dies gilt beispielsweise für Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse, Kaste, Hautfarbe, Behinderung, politischer Überzeugung, Herkunft, Religion, Alter, Schwangerschaft oder sexueller Orientierung. Die persönliche Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen werden respektiert.
 
  • Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz:
Der Lieferant ist für eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung verantwortlich. Die notwendigen Vorsorgemaßnahmen gegen Unfälle und Gesundheitsschäden, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit auftreten können, werden durch die Einrichtung und Anwendung geeigneter Arbeitsschutzsysteme getroffen. Darüber hinaus werden die Mitarbeiter regelmäßig über geltende Gesundheits- und Sicherheitsstandards sowie Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen informiert und geschult.
 
  • Beschwerdemechanismen:
Der Lieferant ist auf operativer Ebene dafür verantwortlich, einen wirksamen Beschwerde-mechanismus für Einzelpersonen und Gemeinschaften einzurichten, die möglicherweise nachteilig betroffen sind.
 
  • Umgang mit Konfliktmaterialien:
Für den Konfliktstoff Wolfram etabliert das Unternehmen Prozesse nach den Grundsätzen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung einer verantwortungsvollen Versorgung Ketten für Mineralien-Konflikt- und Hochrisikogebiete und erwartet dies auch von seinen Lieferanten.


2. Ökologische Verantwortung
  • Behandlung und Einleitung von Industrieabwasser:
Abwässer aus Betriebsabläufen, Produktionsprozessen und sanitären Einrichtungen müssen vor Einleitung oder Entsorgung typisiert, überwacht, geprüft und ggf. behandelt werden. Darüber hinaus sollten Maßnahmen zur Reduzierung des Abwasseranfalls eingeleitet werden.
 
  • Umgang mit Luftemissionen:
Allgemeine Emissionen aus betrieblichen Prozessen (Luft- und Lärmemissionen) sowie Treibhausgasemissionen müssen vor ihrer Freisetzung typisiert, routinemäßig überwacht, überprüft und ggf. erfasst werden. Der Lieferant ist auch für die Überwachung seiner Abgasreinigungsanlagen verantwortlich und verpflichtet, wirtschaftliche Lösungen zur Minimierung der Emissionen zu finden.
 
  • Umgang mit Abfall und Gefahrstoffen:
Der Lieferant verfolgt einen systematischen Ansatz, um feste Abfälle zu identifizieren, zu handhaben, zu reduzieren und verantwortungsvoll zu entsorgen oder zu recyceln. Chemikalien oder andere Stoffe, die bei Freisetzung in die Umwelt eine Gefahr darstellen, müssen so identifiziert und gehandhabt werden, dass die Sicherheit beim Umgang mit diesen Stoffen, beim Transportieren, Lagern, Verwenden, Recyceln oder Wiederverwenden sowie bei der Entsorgung gewährleistet ist.
 
  • Reduzierung des Verbrauchs von Rohstoffen und natürlichen Ressourcen:
Der Einsatz und Verbrauch von Ressourcen bei der Produktion sowie das Anfallen von Abfällen aller Art, einschließlich Wasser und Energie, müssen reduziert oder vermieden werden. Dies geschieht entweder direkt am Entstehungsort oder durch Prozesse und Maßnahmen, zum Beispiel durch Änderung der Produktions- und Instandhaltungsprozesse bzw. Prozesse im Unternehmen, durch den Einsatz alternativer Materialien, durch Einsparungen, durch Recycling oder mit Hilfe der Wiederverwendung von Materialien.
 
  • Umgang mit Energieverbrauch / Energieeffizienz:
Der Energieverbrauch muss überwacht und dokumentiert werden. Es müssen wirtschaftliche Lösungen gefunden werden, um die Energieeffizienz zu verbessern und den Energieverbrauch zu minimieren.


3. Ethisches Geschäftsverhalten
  • Fairer Wettbewerb:
Die Normen der fairen Geschäftstätigkeit, der fairen Werbung und des fairen Wettbewerbs sind zu beachten. Darüber hinaus sind die geltenden Kartellgesetze anzuwenden, die insbesondere Vereinbarungen und andere preis- oder konditionsrelevante Aktivitäten im Umgang mit Wettbewerbern verbieten. Darüber hinaus verbieten diese Regelungen Vereinbarungen zwischen Kunden und Lieferanten, mit denen Kunden in ihrer Freiheit, ihre Preise und sonstigen Konditionen im Falle des Weiterverkaufs selbstständig zu bestimmen, eingeschränkt werden sollen.
 
  • Vertraulichkeit / Datenschutz:
Der Anbieter verpflichtet sich, die angemessenen Erwartungen seiner Auftraggeber, Lieferanten, Kunden, Verbraucher und Mitarbeiter in Bezug auf den Schutz privater Informationen zu erfüllen. Der Lieferant hat bei der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung, Übermittlung und Weitergabe personenbezogener Daten die Gesetze zum Datenschutz und zur Informationssicherheit sowie die behördlichen Vorschriften zu beachten.
 
  • Geistiges Eigentum:
Die Rechte des geistigen Eigentums müssen respektiert werden; Der Technologie- und Know-how-Transfer muss so erfolgen, dass geistige Eigentumsrechte und Kundeninformationen geschützt werden. Die an die Arbeitnehmer gezahlte Vergütung muss allen geltenden Vergütungsgesetzen entsprechen, einschließlich beispielsweise der Gesetze zu Mindestlöhnen oder Überstunden. Die an die Arbeitnehmer gezahlte Vergütung muss allen geltenden Vergütungsgesetzen entsprechen, einschließlich beispielsweise der Gesetze zu Mindestlöhnen oder Überstunden.
 
  • Integrität / Bestechung, Ausnutzung:
Bei allen Geschäftsaktivitäten müssen die höchsten Integritätsstandards angewendet werden. Der Lieferant muss eine Null-Toleranz-Politik mit dem Verbot jeglicher Form von Bestechung, Korruption, Erpressung und Unterschlagung verfolgen. Durch Verfahren zur Überwachung und Durchsetzung der Standards sollen die Einhaltung der Antikorruptionsgesetze sichergestellt werden.
 

4. Umsetzung der Anforderungen
 
In Bezug auf Lieferketten erwarten wir von unseren Lieferanten, dass diese die Risiken erkennen und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Der Lieferant ist verpflichtet die erforderliche Dokumentation aufzubewahren, um die Einhaltung dieses Verhaltenskodex nachzuweisen. Bei vermuteten Verstößen und zur Absicherung von Risiken verlangt das Unternehmen eine Offenlegung der Lieferketten. Gegenüber Lieferanten, die diese Anforderungen nicht erfüllen, behält sich das Unternehmen Maßnahmen vor.
 
 
Die Firma Metallbearbeitung Gerhard Maier behält sich das Recht vor, diesen Kodes jederzeit, ohne Angabe von Gründen zu ergänzen, zu ändern oder zu beenden.